Fakt ist: Die Webseiten und die Dokumentationspflichten müssen den geltenden Gesetzen entsprechen, doch kaum einer kennt sie!
Der Gesetzgeber hat den Unternehmern eine zweijährige Übergangsfrist eingeräumt,
damit die Auflagen auf den Webseiten und im Unternehmen umgesetzt werden können.
Nachfolgend möchte ich Ihnen hier einmal aufzeigen,
welches die Fakten der kommenden Datenschutzgesetze sind.
Hintergrundinformationen:
am 24.05.2016 ist die EU Datenschutzgrundverordnung in Kraft getreten. Seitdem tickt die Uhr für alle Webseitenbetreiber. Am 30.06.2017 wurde dann das neue Bundesdatenschutzgesetz veröffentlicht. Die EU Datenschutzgrundverordnung und das Bundesdatenschutzgesetz trifft sowohl als auch für jedes Unternehmen und jeden Webseitenbetreiber zu.
Aktuell rennt die Zeit wie verrückt, und den Unternehmen bleibt nicht mehr viel Zeit, die Verordnung umzusetzen.
Am 25.05.2018 ist die Übergangsfrist dann endgültig vorbei, und die Gesetze kommen schlagartig zur Anwendung, und Sie müssen gut vorbereitet sein.
Den meisten ist noch gar nicht bewusst, was das für ihren Internetauftritt bedeutet und was genau dabei beachtet werden muss.
Durch die EU Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) soll der Datenschutz bezüglich des Umgangs mit persönlichen Daten im Internet und in der Öffentlichkeit vereinheitlicht werden. Die DSGVO löst zum 25.05.2018 die alte EU Datenschutzrichtlinie (95/46/EG) ab. Auf der alten EU Datenschutzrichtlinie beruht das bisherige Bundesdatenschutzgesetz (BDSG-alt).
Das neue Bundesdatenschutzgesetz (BDSG-neu) setzt auf der Datenschutzgrundverordnung auf und erweitert diese. Das neue Bundesdatenschutzgesetz wurde am 27.04.2017 vom deutschen Bundestag beschlossen und am 30.06.2017 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht.
Was passiert denn nun am 25.05.2018?
Die Übergangsfrist ist vorbei, ab sofort haben beide (DSGVO) und (BDSG-neu) Gültigkeit, und jedes Unternehmen und jeder Webseitenbetreiber muss sich ab sofort danach richten!
Wie ernst es der EU mit der der EU Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) ist, zeigen die empfindlichen Strafen. Nach der alten EU Datenschutzrichtlinie lag die Obergrenze der Strafen bei 300.000 €. Jetzt sind es bis zu 20.000.000,– Euro bei großen Unternehmen!
Eine der gravierenden Änderungen sind eben diese deutlich höheren Strafen und Bußgelder.
Bislang hatten sich große Firmen wie zum Beispiel Facebook nicht so wirklich um den Datenschutz
gekümmert, wie ja gerade der aktuelle Daten-Skandal in den Medien zeigt, der Mitte März 2018 aufgedeckt wurde.
Facebook hat möglicherweise die Daten von 87 Millionen Facebook-Nutzern an das britische
Unternehmen Cambride Analytica zur Analyse weitergegeben.
Facebook-Chef Mark Zuckerberg muss in wenigen Tagen
vor einem Ausschuss des US-Kongresses aussagen und hat eklatante Fehler bereits eingestanden.
Durch die deutlich höheren Strafen werden ab sofort auch große Unternehmen gezwungen sein,
sich an die EU Datenschutzgrundverordnung zu halten.
Für große Unternehmen drohen künftig hohe Geldstrafen von bis zu 20 Millionen Euro
oder bis zu 4% des gesamten weltweit erzielten Vorjahresumsatzes (je nachdem, was mehr ist!).
Für den „Normalbürger“ und Webseitenbetreiber kann und wird es aber auch deutlich teurer,
wenn Verstöße gegen den Datenschutz festgestellt werden.
Nahezu jede Webseite ist noch nicht datenschutzkonform umgestellt
und verstößt somit ab dem 25.05.2018 gegen die neuen Datenschutzgesetze.
Jeder Unternehmer fragt sich nun, was zu tun ist…
Die aktuellen Datenschutzgesetze schreiben für jedes Unternehmen eine Dokumentationspflicht vor.
Daran wird sich auch nach dem 25. Mai 2018 nichts ändern, diese Pflicht bleibt bestehen.
Mit der neuen EU-DSGVO und dem BDSG-neu werden die bislang ohnehin schon
strengen Dateschutzgesetze erweitert und verschärft, alles zum Wohle der Kunden.
Jeder Schritt im Unternehmen und auf der Webseite muss dokumentiert werden.
Die einzelnen Änderungen habe ich zusammengetragen und in meinem neuen
DSGVO Informations- und Praxiskurs gepackt, damit Unternehmer und
Webseitenbetreiber sich günstig und schnell auf die kommenden Änderungen vorbereiten können.
Der 25.05.2018 rückt unweigerlich näher und es verbleibt nicht mehr viel Zeit.
Doch jetzt erst einmal, wer bin ich überhaupt und
wieso sollten Sie jetzt handeln und mir zuhören?
Informationen zum Initiator dieses Online-Programms
Name: Holger Korsten
Beruf: SEO Experte & Webdesigner seit 1994
Unternehmen: SEO Agentur Online Marketing Webdesign
eRecht24 Premium Agentur Partner für rechtssichere Webseiten
Hallo, mein Name ist Holger Korsten und ich bin seit 1994 Inhaber der SEO Agentur Online Marketing Webdesign.
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Daher habe ich mich zwangsläufig mit diesem trockenen und zumeist undurchsichtigen Thema beschäftigt, zumal gerade in letzter Zeit immer mehr Kunden mich darauf angesprochen hatten.
Dieser Kurs ist keine Rechtsberatung und ersetzt nicht die anwaltliche Prüfung. Eine Rechtsberatung kann und darf nur ein Anwalt durchführen. Wenn Sie unsicher sind, sollten Sie sich von einem Anwalt zusätzlich beraten lassen.
Ich bin eRecht24 Agentur Partner und bekomme so einen Blick hinter die Kulissen und habe immer als erster Zugriff auf alle wichtigen Informationen.
Ich habe mir die Mühe gemacht, in über 250 Stunden Recherche Arbeit, unzähligen Gesprächen mit Fachanwälten zum Thema Datenschutz und etlichen Webinaren und Seminaren, mir die notwendigen Informationen zu besorgen, um die Seiten meiner Kunden und meine eigenen fit und sicher für die DSGVO zu machen.
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Ok, das kann ich gut verstehen… nur haben Sie leider keine Wahl.
Sie MÜSSEN das Gesetz beachten!
Die Übergangsfrist läuft definitiv am 25 Mai 2018 ab – ab diesem Zeitpunkt verstoßen Sie gleich gegen 2 Gesetze (DSGVO und BDSG-neu), sofern Ihre Webseite nicht bis dahin datenschutzkonform umgestaltet wurde!
Auf die hohen Strafen für große Unternehmen habe ich ja schon hingewiesen, Sie können das gerne einmal googeln.
Kann ich die Informationen selbst umsetzen und meine Webseite sicher machen oder brauche ich einen Webdesigner dafür?
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