Persönliche Premium Datenschutzerklärung
Ich erstelle für Dich Deine persönliche neue Datenschutzerklärung, damit Deine Webseite ab dem 25.05.2018 gerüstet ist für die neuen Datenschutzgesetze EU-DSGVO & BDSG-neu.
Nach der Bestellung wirst Du automatisch auf eine Online Terminvereinbarungs-Seite weitergeleitet, wo Du dann mit mir einen Telefontermin vereinbaren kannst.
In diesem Telefonat frage ich Dich alle wichtigen Punkte ab und am Ende erhältst Du dann Deine Ausfertigung für Deine Webseite, so dass Du keine Sorge mehr haben musst.
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Ohne neue Datenschutzerklärung verstößt Deine Webseite ab dem 25.05.2018 gegen die neue EU-DSGVO!
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Weitere Informationen zum Thema Datenschutz findest Du in unserer Datenschutzerklärung.

Hintergrundinformationen:

am 24.05.2016 ist die EU Datenschutzgrundverordnung in Kraft getreten. Seitdem tickt die Uhr für alle Webseitenbetreiber. Am 30.06.2017 wurde dann das neue Bundesdatenschutzgesetz veröffentlicht. Die EU Datenschutzgrundverordnung und das Bundesdatenschutzgesetz trifft sowohl als auch für jedes Unternehmen und jeden Webseitenbetreiber zu.

Aktuell rennt die Zeit wie verrückt, und den Unternehmen bleibt nicht mehr viel Zeit, die Verordnung umzusetzen.

Am 25.05.2018 ist die Übergangsfrist dann endgültig vorbei, und die Gesetze kommen schlagartig zur Anwendung, und Du musst gut vorbereitet sein.

Den meisten ist noch gar nicht bewusst, was das für ihren Internetauftritt bedeutet und was genau dabei beachtet werden muss.

Durch die EU Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) soll der Datenschutz bezüglich des Umgangs mit persönlichen Daten im Internet und in der Öffentlichkeit vereinheitlicht werden. Die DSGVO löst zum 25.05.2018 die alte EU Datenschutzrichtlinie (95/46/EG) ab. Auf der alten EU Datenschutzrichtlinie beruht das bisherige Bundesdatenschutzgesetz (BDSG-alt).

Das neue Bundesdatenschutzgesetz (BDSG-neu) setzt auf der Datenschutzgrundverordnung auf und erweitert diese. Das neue Bundesdatenschutzgesetz wurde am 27.04.2017 vom deutschen Bundestag beschlossen und am 30.06.2017 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht.

Was passiert denn nun am 25.05.2018?

Die Übergangsfrist ist vorbei, ab sofort haben beide (DSGVO) und (BDSG-neu) Gültigkeit, und jedes Unternehmen und jeder Webseitenbetreiber muss sich ab sofort danach richten!

Wer den Datenschutz missachtet, sei es bewusst oder aus Unwissenheit, dem drohen hohe Geldstrafen von bis zu 20 Millionen Euro oder bis zu 4% des gesamten weltweit erzielten Vorjahresumsatzes (je nachdem, was mehr ist!)

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Eine neue Premium Datenschutzerklärung durch den eRecht24 Premium Datenschutzerklärungsgenerator bekommst auch mit meinem Informations- und Praxiskurs zur DSGVO.

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