Fakt ist: Die Webseiten und die Dokumentationspflichten müssen den geltenden Gesetzen entsprechen, doch kaum einer kennt sie!
Der Gesetzgeber hatte den Unternehmern eine zweijährige Übergangsfrist eingeräumt,
damit die Auflagen auf den Webseiten und im Unternehmen umgesetzt werden können.
Nachfolgend möchte ich Ihnen hier einmal aufzeigen,
welches die Fakten der kommenden Datenschutzgesetze sind.
Hintergrundinformationen:
am 24.05.2016 ist die EU Datenschutzgrundverordnung in Kraft getreten. Seitdem tickt die Uhr für alle Webseitenbetreiber. Am 30.06.2017 wurde dann das neue Bundesdatenschutzgesetz veröffentlicht. Die EU Datenschutzgrundverordnung und das Bundesdatenschutzgesetz trifft sowohl als auch für jedes Unternehmen und jeden Webseitenbetreiber zu.
Aktuell rennt die Zeit wie verrückt, und den Unternehmen bleibt nicht mehr viel Zeit, die Verordnung umzusetzen.
Am 25.05.2018 ist die Übergangsfrist dann endgültig vorbei, und die Gesetze kommen schlagartig zur Anwendung, und Sie müssen gut vorbereitet sein.
Den meisten ist noch gar nicht bewusst, was das für ihren Internetauftritt bedeutet und was genau dabei beachtet werden muss.
Durch die EU Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) soll der Datenschutz bezüglich des Umgangs mit persönlichen Daten im Internet und in der Öffentlichkeit vereinheitlicht werden. Die DSGVO löst zum 25.05.2018 die alte EU Datenschutzrichtlinie (95/46/EG) ab. Auf der alten EU Datenschutzrichtlinie beruht das bisherige Bundesdatenschutzgesetz (BDSG-alt).
Das neue Bundesdatenschutzgesetz (BDSG-neu) setzt auf der Datenschutzgrundverordnung auf und erweitert diese. Das neue Bundesdatenschutzgesetz wurde am 27.04.2017 vom deutschen Bundestag beschlossen und am 30.06.2017 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht.
Was passiert denn nun am 25.05.2018?
Die Übergangsfrist ist vorbei, ab sofort haben beide (DSGVO) und (BDSG-neu) Gültigkeit, und jedes Unternehmen und jeder Webseitenbetreiber muss sich ab sofort danach richten!
Wie ernst es der EU mit der der EU Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) ist, zeigen die empfindlichen Strafen. Nach der alten EU Datenschutzrichtlinie lag die Obergrenze der Strafen bei 300.000 €. Jetzt sind es bis zu 20.000.000,– Euro bei großen Unternehmen!
Eine der gravierenden Änderungen sind eben diese deutlich höheren Strafen und Bußgelder.
Bislang hatten sich große Firmen wie zum Beispiel Facebook nicht so wirklich um den Datenschutz
gekümmert, wie ja gerade der aktuelle Daten-Skandal in den Medien zeigt, der Mitte März 2018 aufgedeckt wurde.
Facebook hat möglicherweise die Daten von 87 Millionen Facebook-Nutzern an das britische
Unternehmen Cambride Analytica zur Analyse weitergegeben.
Facebook-Chef Mark Zuckerberg hat vor einem Ausschuss
des US-Kongresses ausgesagt und hat eklatante Fehler bereits eingestanden.
Durch die deutlich höheren Strafen werden ab sofort auch große Unternehmen gezwungen sein,
sich an die EU Datenschutzgrundverordnung zu halten.
Für große Unternehmen drohen künftig hohe Geldstrafen von bis zu 20 Millionen Euro
oder bis zu 4% des gesamten weltweit erzielten Vorjahresumsatzes (je nachdem, was mehr ist!).
Für den „Normalbürger“ und Webseitenbetreiber kann und wird es aber auch deutlich teurer,
wenn Verstöße gegen den Datenschutz festgestellt werden.
Nahezu jede Webseite ist noch nicht datenschutzkonform umgestellt
und verstößt somit seit dem 25.05.2018 gegen die neuen Datenschutzgesetze.
Jeder Unternehmer fragt sich nun, was zu tun ist…
Die aktuellen Datenschutzgesetze schreiben für jedes Unternehmen eine Dokumentationspflicht vor.
Das hat sich auch nach dem 25. Mai 2018 nicht geändert – diese Pflicht bleibt bestehen.
Mit der neuen EU-DSGVO und dem BDSG-neu werden die bislang ohnehin schon
strengen Dateschutzgesetze erweitert und verschärft, alles zum Wohle der Kunden.
Jeder Schritt im Unternehmen und auf der Webseite muss dokumentiert werden.
Die einzelnen Änderungen habe ich zusammengetragen und in meinem neuen
DSGVO Informations- und Praxiskurs gepackt, damit Unternehmer und
Webseitenbetreiber sich günstig und schnell auf die kommenden Änderungen vorbereiten können.
Der 25.05.2018 ist bereits eine ganze Weile her und die ersten Abmahnungen von Webseiten waren bereits einen Tag nach Inkrafttreten der DSGVO bei vielen Webseitenbetreibern eingegangen.
Doch jetzt erst einmal, wer bin ich überhaupt und
wieso sollten Sie jetzt handeln und mir zuhören?
Informationen zum Initiator dieses Online-Programms
Name: Holger Korsten
Beruf: SEO Experte & Webdesigner seit 1994
Unternehmen: SEO Agentur Online Marketing Webdesign
eRecht24 Premium Agentur Partner für rechtssichere Webseiten
Hallo, mein Name ist Holger Korsten und ich bin seit 1994 Inhaber der SEO Agentur Online Marketing Webdesign.
Mein Online Video Kurs zur einfachen Umsetzung der neuen Datenschutzgrundverordnung, gibt Ihnen komprimiert das Wissen wieder, welches ich mir in monatelanger Recherche angeeignet habe.
An Stelle von mühsamer, wochen- oder monatelanger Recherche, können Sie ganz einfach die notwendigen Schritte nachmachen und schon ist Ihre Seite in weniger als einer Stunde rechtssicher und Sie können beruhigt in die Zukunft blicken!
Aktuell stelle ich gerade hunderte Webseiten meiner Kunden um, damit die Seiten künftig die neue DSGVO und BDSG-neu einhalten und keine Abmahnung zu erwarten ist. Wobei die Abmahnung bei den hohen Strafen das kleinere Übel sein wird!
Daher habe ich mich zwangsläufig mit diesem trockenen und zumeist undurchsichtigen Thema beschäftigt, zumal gerade in letzter Zeit immer mehr Kunden mich darauf angesprochen hatten.
Dieser Kurs ist keine Rechtsberatung und ersetzt nicht die anwaltliche Prüfung. Eine Rechtsberatung kann und darf nur ein Anwalt durchführen. Wenn Sie unsicher sind, sollten Sie sich von einem Anwalt zusätzlich beraten lassen.
Ich bin eRecht24 Agentur Partner und bekomme so einen Blick hinter die Kulissen und habe immer als erster Zugriff auf alle wichtigen Informationen.
Ich habe mir die Mühe gemacht, in über 250 Stunden Recherche Arbeit, unzähligen Gesprächen mit Fachanwälten zum Thema Datenschutz und etlichen Webinaren und Seminaren, mir die notwendigen Informationen zu besorgen, um die Seiten meiner Kunden und meine eigenen fit und sicher für die DSGVO zu machen.
In meinem Online Video Informations- und Praxiskurs habe ich das alles so für Sie aufgearbeitet, dass Sie die Essenz und die konkreten praktischen Tipps in weniger als einer Stunde ganz leicht umsetzen können.
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Meine Webseiten und mein DSGVO Informations- und Praxiskurs ist von meinem Anwalt und einem Datenschutzbeauftragten geprüft und für gut und sicher befunden worden.
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Ok, das kann ich gut verstehen… nur haben Sie leider keine Wahl.
Sie MÜSSEN das Gesetz beachten!
Die Übergangsfrist ist bereits seit dem 25 Mai 2018 abgelaufen!
Seit diesem Zeitpunkt verstoßen Sie gleich gegen 2 Gesetze (DSGVO und BDSG-neu),
sofern Ihre Webseite nicht bis dahin datenschutzkonform umgestaltet wurde!
Auf die hohen Strafen für große Unternehmen habe ich ja schon hingewiesen, Sie können das gerne einmal googeln.
Kann ich die Informationen selbst umsetzen und meine Webseite sicher machen oder brauche ich einen Webdesigner dafür?
Die Informationen sind sehr einfach und leicht verständlich aufbereitet. Selbst ein ungeübter Webmaster kann die einzelnen Schritte schnell nachmachen. Es ist so einfach wie copy & paste! Ich zeige Ihnen an meinem Bildschirm, wie ich vorgehe und Sie können es 1 zu 1 nach- und mitmachen.
Was ist, wenn ich doch noch eine Frage habe? Bekomme ich Unterstützung?
JA! Ich stehe Ihnen über mein Support Ticket System zur Verfügung und beantworte alle möglichen Fragen zu diesem Kurs. Allerdings ist alles so einfach und kurz gehalten, Sie werden meine Hilfe vermutlich nicht brauchen.
Ich habe keine Zeit, mich selbst um meine Webseite zu kümmern, kannst Du mir helfen und das für mich erledigen?
Ja, kann ich (bedingt). Denn aktuell arbeite ich sämtliche Webseiten meiner Kunden ab und mache diese rechtssicher. Wenn Sie diesen Kurs erworben haben, dann haben Sie ja automatisch meine 50% Ermäßigung auf meine Webdesign Leistung. Sehr gerne übernehme ich das auch dann für Sie, sofern Sie meinen Kurs erworben haben.
Kann ich Ihre Hilfe nicht auch ohne diesen Kurs zu kaufen in Anspruch nehmen?
NEIN, denn ich bin auch nur ein Mensch und habe ohnehin schon zuviel mit meinen bestehenden Kunden und deren Webseiten zu tun. Nur für Käufer des Kurses mache ich eine Ausnahme und helfe ihnen gern. Sie werden aber sehen, dass Sie in weniger als 1 Stunde Arbeit es mit meiner Anleitung selbst ganz leicht hinbekommen werden.
Gibt es eine Geld-Zurück-Garantie?
Das ist ganz einfach zu beantworten. NEIN. Weil einige wenige immer häufiger vorsätzlich die Garantie ausnutzen, sich die Inhalte anschauen, herunterladen und dann den Kauf rückgängig machen. Ich biete digitale, extrem hochwertige Inhalte an und habe bei allen digitalen Produkten die Garantie aus besagtem Grund herausgenommen. Sie können aber sicher sein, dass Sie mit diesem Kurs 100% zufrieden sein werden!
Gibt es künftige Updates zu diesem Kurs?
Wenn sich etwas ändern sollte, dann erfahre ich es als SEO Experte und Webdesigner als erstes und muss die Änderungen ja sowieso bei meinen Kunden umsetzen. Ich werde selbstverständlich bei Änderungen dieses als Update in meinen Kurs aufnehmen.
Wie lange kann ich den Kurs zum stark vergünstigten Preis erwerben?
Für einen kurzen Zeitraum gilt der ermäßigte Preis. Der Preis kann jederzeit wieder auf den Normalpreis steigen, also seien Sie schnell und verpassen diese Gelegenheit nicht!
Woher bekomme ich die neue Datenschutzerklärung für meine Webseite her?
eRecht24 hat für Premium Mitglieder einen rechtssicheren DSGVO-Datenschutzgenerator ab dem 14.02.2018 zur Verfügung gestellt. Als Premmium Agentur Partner von eRecht24 darf ich diesen benutzen, um für meine Kunden dort eine neue, rechtssichere Erklärung zu generieren. Nach Erwerb meines Kurses finden Sie im Mitgliederbereich eine Vorlage zum Ankreuzen mit den Punkten der neuen Datenschutzerklärung. Diese füllen Sie aus und übersenden sie mir, dann lasse ich über den DSGVO-Datenschutzgenerator bei eRecht24 Premium extra Ihre individuelle Datenschutzerklärung erstellen und sende sie Ihnen zurück.
Dieses Programm ist ein muss für jeden Webmaster!
Sven DamaschunDamaschun-Media.de & Mittelrhein-Tageblatt.de
Karsten HerrmannBasis-Gitarrenkurs.de
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Wollen Sie es wirklich riskieren, nicht zu handeln und eine Webseite zu haben, die gegen die neuen Datenschutzgesetze (DSGVO & BDSG-neu) verstößt?
Die Strafen bei Verletzung der neuen Datenschutzgesetze sind (auch für die großen Konzerne) existenzbedrohend! Schon in der ersten Stufe drohen Strafen von ca. 10% des letzten nationalen Jahresumsatzes!
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